Bürgerliche Rechtstreitigkeiten

 

In bürgerlichen Rechtstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über die Punkte der obligatorischen Streitschlichtung und wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt.

 

Im Einzelnen sind dies folgende bürgerliche Streitsachen:

  • Vermögensrechtliche Ansprüche
  • Schadenersatz (§§249 ff. BGB)
  • Schmerzensgeld z. B. nach Körperverletzung und/oder Beleidigung (§847 BGB)
  • Nachbarrechtliche Belange
  • Grundstückeinwirkung (§906 BGB)
  • Überwuchs (§910 BGB)
  • Hinüberfall (§911 BGB)
  • Grenzbaum (§923 BGB)
  • Ansprüche aus dem Nachbarrechtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW)

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Gesetze.


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