Antragsaufnahmen, Vorgespräche und Schlichtungsverhandlungen finden derzeit ausschließlich im Rathaus Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Straße 26, 47506
Neukirchen-Vluyn statt. Die Vorgaben zum Schutz gegen eine Corona-Infektion sind dabei zwingend einzuhalten. Im Einzelnen bedeutet dies:
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Die Besucher des Rathauses haben zum Termin vor dem Haupteingang zu warten. Sie werden von der Schiedsperson am Haupteingang abgeholt
und zum Besprechungs- bzw. Verhandlungsort geführt. Gehbehinderte melden dies bitte an, damit der barrierefreie Seiteneingang genutzt werden kann.
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Das Betreten des Rathauses ist nur mit Masken erlaubt, die Mund und Nase abdecken.
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Während des gesamten Aufenthaltes im Rathaus, somit auch während der Besprechungen oder
Schlichtungsverhandlungen, müssen FFP2-Masken getragen werden. Die Nutzung anderer Masken (medizinische oder sogenannte Community Masken) ist nicht erlaubt.
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Sollten zu Terminen mehr als 2 Personen pro Partei erscheinen, bitten die Schiedspersonen um entsprechende
Benachrichtigung, um einen ausreichend großen Raum bereitstellen zu können.
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Desinfektionsspender stehen am Eingang zur Verfügung.
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Zum Ende der Besprechung / Verhandlung werden die Personen von der Schiedsperson wieder zum Ausgang geführt. Das Begehen des Rathauses
ohne Begleitung ist den Besuchern untersagt.
Antragsaufnahmen und Vorgespräche können auch telefonisch oder per Videokonferenz durchgeführt werden.